RS OGH 2007/6/26 10Ob59/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2007
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Norm

ZPO §529 A

Rechtssatz

Die Rechtsprechung, welche den Einzelrechtsnachfolgern der Hauptprozessparteien im Hinblick auf § 234 ZPO die aktive und passive Rechtsmittelklagelegitimation abspricht, kann jedenfalls nicht auf die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vergleiches übertragen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122165

Dokumentnummer

JJR_20070626_OGH0002_0100OB00059_07K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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