Norm
EO §35 BRechtssatz
Die Anwendung der Eventualmaxime des (vorangegangenen) Oppositionsverfahrens auch auf das außerstreitige Verfahren über einen Unterhaltsherabsetzungsantrag würde dem Grundsatz widersprechen, dass alle gesetzlichen Unterhaltspflichten unter der Geltung der Umstandsklausel stehen, wonach eine wesentliche Änderung der Verhältnisse die Neufestsetzung erlaubt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122389Dokumentnummer
JJR_20070626_OGH0002_0010OB00038_07F0000_001