RS OGH 2007/6/26 1Ob103/07i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2007
beobachten
merken

Norm

AHG §6 Abs1

Rechtssatz

Mangels erkennbarer planwidriger Lücke ist im Rahmen des § 6 Abs 1 AHG auch nach Einrichtung der UVS davon auszugehen, dass von der Ablaufhemmung in dessen Satz 1 nur solche verwaltungsbehördliche Entscheidungen und Verfügungen erfasst sind, die der Rechtskraft fähig sind, daher nicht Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122235

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten