Norm
ABGB §1494Rechtssatz
Überschneiden sich verschiedene Hemmungsvorschriften so, dass eine Frist zur Gänze in der Zeit der anderen liegt, ist davon auszugehen, dass die kürzere Ablaufhemmung in der längeren aufgeht. Es kommt also nicht zu einer „Addition" sämtlicher Ablaufhemmungsfristen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122387Dokumentnummer
JJR_20070626_OGH0002_0010OB00053_07M0000_002