RS OGH 2007/6/26 1Ob219/06x, 8ObA106/20a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2007
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Norm

ABGB §1152
ABGB §1152

Rechtssatz

§ 1152 ABGB gilt nicht nur für Verträge ohne gültige Entgeltabrede oder Unentgeltlichkeitsvereinbarung, sondern auch für Verträge mit unvollständigen Entgeltabreden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 219/06x
    Entscheidungstext OGH 26.06.2007 1 Ob 219/06x
    Beisatz: Hier: Vereinbarte Bedingung für einen ermäßigten Preis nicht erfüllt. (T1)
  • 8 ObA 106/20a
    Entscheidungstext OGH 25.03.2021 8 ObA 106/20a
    Beisatz: Hier: Welche Leistungen konkret durch das vertraglich vereinbarte Entgelt abgegolten werden sollen, ist eine Frage der Auslegung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122232

Im RIS seit

26.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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