RS OGH 2007/6/26 1Ob98/07d, 9Ob73/14x, 8Ob32/15m

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Veröffentlicht am 26.06.2007
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Norm

ABGB §147 Abs2 idF KindNamRÄG 2013
ABGB §163b
MRK Art8 IV3i

Rechtssatz

Auch im Hinblick auf Art 8 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss eines Antragsrechts des (behaupteten) biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft gegenüber einem ehelich geborenen Kind, das im Familienverband mit seinem „rechtlichen" Vater lebt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122236

Im RIS seit

26.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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