Norm
WEG 2002 §24 Abs6Rechtssatz
Ein Begehren, mit dem die Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft angestrebt wird, findet im Kompetenztatbestand des § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 keine Deckung. Ein solcher Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122307Im RIS seit
02.08.2007Zuletzt aktualisiert am
05.07.2011