RS OGH 2007/7/3 5Ob18/07v, 5Ob16/11f

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Veröffentlicht am 03.07.2007
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Norm

WEG 2002 §24 Abs6
WEG 2002 §52 Abs1 Z4

Rechtssatz

Ein Begehren, mit dem die Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft angestrebt wird, findet im Kompetenztatbestand des § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 keine Deckung. Ein solcher Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122307

Im RIS seit

02.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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