RS OGH 2007/7/4 2Ob95/06v, 6Ob81/15b, 5Ob65/18x

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Veröffentlicht am 04.07.2007
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Norm

ABGB §924
ABGB §933a
ABGB §1295 IIf7c
ABGB §1298

Rechtssatz

Die Beweislast für mangelndes Verschulden an einer (positiven) Vertragsverletzung obliegt dem Übergeber. In diesem Zusammenhang genügt, dass die mangelhafte Erfüllung feststeht, wobei § 924 ABGB zur Anwendung kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122652

Im RIS seit

03.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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