Norm
UrhG §1 Abs1Rechtssatz
Ob sich eine Schöpfung auf Grund ihrer Originalität hinreichend deutlich von ähnlichen Schöpfungen unterscheidet und daher ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und hat keine darüber hinausgehende Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122254Im RIS seit
09.08.2007Zuletzt aktualisiert am
10.05.2019