Norm
zpo §362 Abs2Rechtssatz
Ein medizinisches Sachverständigengutachten ist ungenügend, wenn es ohne Bezugnahme auf allfällige Vorschäden des Verletzten wegen einer "Harmlosigkeitsgrenze" den Eintritt einer HWS Verletzung generell verneint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00519:2007:RWE0000019Dokumentnummer
JJR_20070724_LG00519_02300R00132_07M0000_015