RS OGH 2007/7/24 23R132/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2007
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Norm

zpo §362 Abs2

Rechtssatz

Ein medizinisches Sachverständigengutachten ist ungenügend, wenn es ohne Bezugnahme auf allfällige Vorschäden des Verletzten wegen einer "Harmlosigkeitsgrenze" den Eintritt einer HWS Verletzung generell verneint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00519:2007:RWE0000019

Dokumentnummer

JJR_20070724_LG00519_02300R00132_07M0000_015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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