Norm
ASGG §67Rechtssatz
Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122354Im RIS seit
25.08.2007Zuletzt aktualisiert am
26.04.2010