RS OGH 2007/8/1 13Os135/06m, 15Os135/06a, 11Os132/06f, 11Os131/06h, 14Os140/06d, 12Os135/06d, 15Os13

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Veröffentlicht am 01.08.2007
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Norm

MRK Art13 I3
MRK Art13 IV3

Rechtssatz

Nach der zu 13 Os 135/06m erfolgten Weiterentwicklung des höchstgerichtlichen Grundrechtsschutzes in Strafsachen steht nunmehr durch die Vorschriften über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Erneuerung des Strafverfahrens, das GRBG und § 91 GOG ein dichtes Netz wirksamer Möglichkeiten zur Beschwerde gegen Grundrechtsverletzungen durch ein dem Obersten Gerichtshof untergeordnetes Strafgericht bereit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122229

Im RIS seit

31.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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