Norm
MRK Art13 I3Rechtssatz
Nach der zu 13 Os 135/06m erfolgten Weiterentwicklung des höchstgerichtlichen Grundrechtsschutzes in Strafsachen steht nunmehr durch die Vorschriften über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Erneuerung des Strafverfahrens, das GRBG und § 91 GOG ein dichtes Netz wirksamer Möglichkeiten zur Beschwerde gegen Grundrechtsverletzungen durch ein dem Obersten Gerichtshof untergeordnetes Strafgericht bereit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122229Im RIS seit
31.08.2007Zuletzt aktualisiert am
24.03.2014