Norm
ABGB §934Rechtssatz
Der Anfechtungsausschluss des § 935 letzter Fall ABGB („wenn die Sache von dem Gerichte versteigert worden ist") betrifft nur die gerichtliche Zwangsversteigerung, nicht hingegen freiwillige Feilbietungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
laesio enormis, Verkürzung über die HälfteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122377Im RIS seit
06.09.2007Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015