RS OGH 2007/8/8 15Os57/07g

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Veröffentlicht am 08.08.2007
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Norm

StPO §246
StPO §252 Abs1
StPO §281 Abs1 Z3
StPO §281 Abs1 Z5 A

Rechtssatz

Aus einem Erhebungsverbot folgt zwar keineswegs zwingend ein Verwertungsverbot. Die Frage, ob mit einem Erhebungsverbot ein Verwertungsverbot einhergeht, ist vielmehr für jedes einzelne Erhebungsverbot eigens zu beantworten. Mit dem Beweiserhebungsverbot des §252 Abs1 StPO geht ein Beweisverwertungsverbot einher.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122829

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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