RS OGH 2007/8/8 15Os57/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2007
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Norm

StPO §246
StPO §281 Abs1 Z5 A

Rechtssatz

Beweisverwertungsverbote untersagen die Verwertung eines Beweismittels oder eines bestimmten Sachverhalts (wie Inanspruchnahme eines Aussageverweigerungsrechts) bei der Beweiswürdigung. Bei der Urteilsfindung hat das Gericht so vorzugehen, als wäre das betreffende Beweismaterial nicht vorhanden. Dies gilt auch dann, wenn das Beweismittel in der Hauptverhandlung vorgekommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122830

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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