Norm
StPO §345 Abs1 Z8Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt einer den Rechtsmittelwerber treffenden Beschwer wird vom Obersten Gerichtshof auch der Einfluss des Instruktionsfehlers auf die Entscheidung geprüft. Ist daher ein solcher Einfluss auf die Entscheidung der Geschworenen im konkreten Fall nach der Aktenlage nicht ausgeschlossen, liegt der Nichtigkeitsgrund vor (WK-StPO § 345 Rz 62).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122334Im RIS seit
07.09.2007Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022