RS OGH 2007/8/23 12Os36/07x, 15Os132/11t, 15Os133/11i (15Os134/11m)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.2007
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Norm

MedienG §16 Abs2
MedienG §17 Abs5
MedienG §15 Abs5

Rechtssatz

Analoge Anwendung des § 16 Abs 2 MedG hinsichtlich eines Begehrens auf Ermächtigung zur Veröffentlichung eines einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes stattgebenden Urteils des OGH, welches ein § 15 Abs 5 MedG übergehendes Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben hatte.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 36/07x
    Entscheidungstext OGH 23.08.2007 12 Os 36/07x
  • 15 Os 132/11t
    Entscheidungstext OGH 16.11.2011 15 Os 132/11t
    Vgl auch; Beisatz: Es besteht kein generelles Recht eines Medieninhabers auf für den Verfahrensgegner kostenpflichtige Veröffentlichung einer Mitteilung über einen gegenüber einem ursprünglichen gerichtlichen Veröffentlichungsauftrag für diesen günstigen endgültigen Verfahrensausgang. (T1); Beisatz: Hier: „Gegenmitteilung“ aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes oder einer Verfahrenserneuerung nach § 363a StPO zu einer dem Medieninhaber nach § 8a Abs 6 MedienG aufgetragenen Urteilsveröffentlichung. (T2)
  • 15 Os 133/11i
    Entscheidungstext OGH 16.11.2011 15 Os 133/11i
    Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122942

Im RIS seit

22.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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