Norm
StPO §292Rechtssatz
Orientiert sich die zur Wahrung des Gesetzes erhobene Nichtigkeitsbeschwerde nicht an den (nicht durch Aufzeigen von Verfahrensfehlern oder formalen Begründungsmängeln in Frage gestellten) Sachverhaltsannahmen der angefochtenen Entscheidung, so verfehlt sie den gesetzlichen Bezugspunkt und muss schon aus diesem Grund verworfen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122466Im RIS seit
28.09.2007Zuletzt aktualisiert am
03.05.2022