RS OGH 2007/8/29 13Os86/07g, 14Os146/07p, 14Os36/10s (14Os37/10p, 14Os38/10k, 14Os39/10g, 14Os40/10d

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Veröffentlicht am 29.08.2007
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Norm

StPO §290 Abs1
StPO §292

Rechtssatz

Nicht relevierte Rechtsfehler kommen als Gegenstand der Entscheidung über eine gegen einen Beschluss erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122467

Im RIS seit

28.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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