Norm
StPO §290 Abs1Rechtssatz
Nicht relevierte Rechtsfehler kommen als Gegenstand der Entscheidung über eine gegen einen Beschluss erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122467Im RIS seit
28.09.2007Zuletzt aktualisiert am
24.10.2016