RS OGH 2007/8/30 2Ob245/06b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2007
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Norm

ABGB §860
ABGB §861
BVergG 2002 §112

Rechtssatz

Werden dem Sieger eines Wettbewerbes neben dem Preisgeld weitere Rechte, etwa die Vergabe des Planungsauftrages, in Aussicht gestellt, ist die Ausschreibung rechtlich nicht als Auslobung, sondern als Aufforderung zur Erstellung von Angeboten zu qualifizieren (hier: Architektenwettbewerb als Realisierungswettbewerb in der Form eines geladenen Wettbewerbes).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122768

Im RIS seit

29.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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