RS OGH 2007/9/4 4Ob146/07k, 7Ob52/08k, 5Ob130/09t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2007
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Norm

VerG 2002 §8 Abs1

Rechtssatz

Auch Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus dem Verein oder über das Weiterbestehen von Mitgliedschaftsrechten fallen unter das zwingende vereinsinterne Schlichtungsverfahren.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 146/07k
    Entscheidungstext OGH 04.09.2007 4 Ob 146/07k
    Veröff: SZ 2007/140
  • 7 Ob 52/08k
    Entscheidungstext OGH 09.04.2008 7 Ob 52/08k
    Auch; Beis: Hier: Auch in Streitigkeiten, in denen ein früheres Mitglied den Verein auf Rückersatz von vermögenswerten Leistungen, die in Zeiten der Vereinsmitgliedschaft erbracht wurden, in Anspruch nimmt, ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung vor einer Anrufung des ordentlichen Gerichts zu befassen. (T1)
  • 5 Ob 130/09t
    Entscheidungstext OGH 24.11.2009 5 Ob 130/09t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122427

Im RIS seit

04.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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