RS OGH 2007/9/4 4Ob62/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2007
beobachten
merken

Norm

UrhG §1 Abs1
UrhG §3 Abs1

Rechtssatz

Nicht nur die Gestaltung der einzelnen Baukörper, sondern auch ihre Zuordnung zueinander kann eine schöpferische Leistung des Architekten sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122440

Im RIS seit

04.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten