Norm
UrhG §1 Abs1Rechtssatz
Nicht nur die Gestaltung der einzelnen Baukörper, sondern auch ihre Zuordnung zueinander kann eine schöpferische Leistung des Architekten sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122440Im RIS seit
04.10.2007Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011