Norm
ZPO §502 Abs1 HIIRechtssatz
Ein rechtlicher Feststellungsmangel, der durch die unrichtige Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen hervorgerufen wurde, wirft eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122475Im RIS seit
11.10.2007Zuletzt aktualisiert am
01.04.2020