RS OGH 2007/9/12 16Ok4/07, 16Ok5/08, 16Ok4/09, 16Ok5/10, 16Ok4/11, 16Ok2/15b (16Ok8/15k)

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Veröffentlicht am 12.09.2007
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Norm

KartG 2005 §30
LL Geldbußen 52006XC0901(01) allg
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art23

Rechtssatz

Das Geldbußensystem des Gemeinschaftsrechts ist mit jenem des nationalen Rechts nicht deckungsgleich. Die LeitlGeldb können deshalb im Verfahren über eine vom Kartellgericht nach nationalem Recht zu verhängende Geldbuße nur in jenem Umfang sinngemäß angewendet werden, in dem die entsprechenden Normen und die ihnen zugrunde liegenden Wertungen vergleichbar sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122747

Im RIS seit

12.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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