RS OGH 2007/9/12 20R101/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2007
beobachten
merken

Norm

AußStrG §46

Rechtssatz

Durch die Zustellung an den durch einen Unterhaltssachwalter vertretenen Minderjährigen wird die Rechtsmittelfrist auch dann ausgelöst, wenn der Vertretene während der noch offenen Rechtsmittelfrist volljährig wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Eintritt der Volljährigkeit; Vollmacht; Jugendwohlfahrtsträger; Unterhaltssachwalter; Zustellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000140

Dokumentnummer

JJR_20070912_LG00309_02000R00101_07P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten