Norm
AußStrG §46Rechtssatz
Durch die Zustellung an den durch einen Unterhaltssachwalter vertretenen Minderjährigen wird die Rechtsmittelfrist auch dann ausgelöst, wenn der Vertretene während der noch offenen Rechtsmittelfrist volljährig wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Eintritt der Volljährigkeit; Vollmacht; Jugendwohlfahrtsträger; Unterhaltssachwalter; Zustellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000140Dokumentnummer
JJR_20070912_LG00309_02000R00101_07P0000_001