RS OGH 2007/9/13 6Ob60/07b

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Veröffentlicht am 13.09.2007
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Norm

ElWOG §25

Rechtssatz

Durch das Abstellen auf die sachenrechtliche Zuordnung wird eine eindeutige Abgrenzung erreicht. Eine Berücksichtigung der Tragung der Kosten der Errichtung der Anlage ist im System des § 25 ElWOG nicht vorgesehen, würde doch dadurch die zwingend vorgegebene Netzebenenzuordnung dieser Bestimmung unterlaufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122550

Dokumentnummer

JJR_20070913_OGH0002_0060OB00060_07B0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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