Norm
ZPO §225 Abs2Rechtssatz
"Unter Notfristen im Rechtsmittelverfahren gegen Versäumungsurteile, deren Ablauf durch die verhandlungsfreie Zeit nicht gehemmt wird, ist auch die 14-tägige Rekursfrist zur Bekämpfung der in einem Versäumungsurteil enthaltenen Kostenentscheidung zu verstehen."
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2007:RW0000394Dokumentnummer
JJR_20070919_OLG0009_00300R00101_07F0000_002