Norm
ABGB §903Rechtssatz
Zwar müssen Erklärungen innerhalb materiell-rechtlicher Fristen zugehen, sodass die Absendung im Gegensatz zu prozessualen Fristen nicht genügt. Beim Fernkopieren (Telefax) ist aber die Besonderheit zu beachten, dass die Eingabe direkt vom Sendegerät des Einreichers an das Empfangsgerät übermittelt wird, sodass Postaufgabe und Einlangen bei Gericht zusammenfallen. Sowohl verfahrensrechtliche als auch materiell-rechtliche Fristen sind daher gewahrt, wenn die Telefaxeingabe am letzten Tag bei Gericht einlangt, ohne dass eine Übernahme durch die Einlaufstelle notwendig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122645Im RIS seit
26.10.2007Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021