Norm
UrhG §42b Abs3 Z1Rechtssatz
Das als Voraussetzung für eine Zahlungspflicht nach § 42b Abs 3 Z 1 UrhG normierte gewerbsmäßige entgeltliche Inverkehrbringen erfasst - etwa neben Handlungen auf Grund von Rechtsgeschäften zwischen Händlern und deren inländischen Kunden - jedenfalls auch gewerbsmäßige entgeltliche Handlungen im Dienste des Inverkehrbringens von Trägermaterial aus dem Ausland im Inland an Endabnehmer, für deren Erbringung sich der Händler (Verkäufer) eines von ihm entlohnten inländischen Vertriebspartners bedient.
Entscheidungstexte
Schlagworte
LeerkassettenvergütungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122527Im RIS seit
01.11.2007Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013