Norm
ABGB §364 Abs3 DRechtssatz
Durch den Umstand, dass der Beeinträchtigte die Einwirkung bereits über einen längeren Zeitraum unbeanstandet hingenommen hat, kann eine negative Immission noch nicht ortsüblich geworden sein, weil der Beeinträchtigte vor dem Inkrafttreten des § 364 Abs 3 ABGB am 1. 7. 2004 den Entzug von Licht und Luft durch Bäume und andere Pflanzen nicht abwehren konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122470Im RIS seit
08.11.2007Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018