Norm
WEG 2002 §27 Abs1Rechtssatz
Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus einem nicht den Verwaltungsagenden zuzuordnenden Rechtsgeschäft kann das Vorzugspfandrecht nicht in Anspruch genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122784Dokumentnummer
JJR_20071016_OGH0002_0050OB00141_07G0000_002