RS OGH 2007/10/17 4R232/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
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Norm

ZPO §196 Abs1
ZPO §462 Abs2

Rechtssatz

Die in erster Instanz unterbliebene Rüge der Nichtdurchführung eines beantragten Augenscheins kann jedenfalls dann nicht in der Berufung nachgeholt werden, wenn die diesbezügliche Entscheidung des Gerichtes bereits bei der Erörterung das Prozessprogrammes bekannt gegeben und - zB mit dem Vorliegen von Lichbildern von der Unfallstelle - begründet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2007:RI0000174

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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