RS OGH 2007/10/17 7Ob147/07d, 7Ob32/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
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Norm

AHVB 1997 Art1.2.1.1
Besondere Bedingung Nr0934 Pkt3.3.7

Rechtssatz

Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist kein Sachschaden iSv Art 1.2.1.1 AHVB.

Auch bei reinen Vermögensschäden nach Punkt 1 Besondere Bedingung Nr 0934 sind Erfüllungssurrogate iSv Punkt 3.3.7 Besondere Bedingung Nr 0934 nicht zu ersetzen. Mangelfolgeschäden aus Schlecht- oder Nichterfüllung sind hingegen gedeckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122647

Im RIS seit

16.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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