Norm
AHVB 1997 Art1.2.1.1Rechtssatz
Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist kein Sachschaden iSv Art 1.2.1.1 AHVB.
Auch bei reinen Vermögensschäden nach Punkt 1 Besondere Bedingung Nr 0934 sind Erfüllungssurrogate iSv Punkt 3.3.7 Besondere Bedingung Nr 0934 nicht zu ersetzen. Mangelfolgeschäden aus Schlecht- oder Nichterfüllung sind hingegen gedeckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122647Im RIS seit
16.11.2007Zuletzt aktualisiert am
21.08.2018