Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Ein konstitutives Anerkenntnis kann sich auch nur auf den Teil einer Forderung oder deren Höhe beziehen. Da aber auch für ein solches Anerkenntnis das einseitige Nachgeben des Schuldners charakteristisch bleibt, setzt dies zumindest dessen Kenntnis von den Forderungen des Gläubigers bzw deren Höhe voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122872Im RIS seit
17.11.2007Zuletzt aktualisiert am
24.10.2018