RS OGH 2007/10/18 2Ob189/07v, 7Ob233/07a, 1Ob160/07x, 6Ob284/08w, 3Ob171/17v

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Veröffentlicht am 18.10.2007
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Norm

ZPO §182a

Rechtssatz

Eine überraschende Rechtsansicht liegt nicht schon vor, wenn ein Gericht zweiter Instanz ein erstinstanzliches Urteil abändert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122876

Im RIS seit

17.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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