Norm
EG Amsterdam Art234Rechtssatz
Sowohl die Unterlassung einer nach Art 234 EG gebotenen Vorlage an den EuGH als auch die zu Unrecht erfolgte Vorlage können Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123075Im RIS seit
21.11.2007Zuletzt aktualisiert am
01.08.2011