RS OGH 2007/10/22 1Ob90/07b, 2Ob256/08y, 10Ob21/14g, 5Ob18/15f

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Veröffentlicht am 22.10.2007
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Norm

EuGVVO allg

Rechtssatz

Bei der gebotenen vertragsautonomen Auslegung der in der EuGVVO verwendeten Begriffe ist nicht nur die bisherige zu den in der EuGVVO verwendeten Begriffen ergangene Rechtsprechung des EuGH heranzuziehen, sondern auch die Rechtsprechung anderer mitgliedstaatlicher Gerichte zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123076

Im RIS seit

21.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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