RS OGH 2007/10/22 1Ob169/07w, 1Ob257/07m, 1Ob263/07v, 1Ob174/10k, 1Ob71/12s, 1Ob2/13w, 1Ob32/16m, 1O

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Veröffentlicht am 22.10.2007
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Norm

StEG 2005 §3 Abs2

Rechtssatz

Mit der in § 3 Abs 2 StEG 2005 enthaltenen „differenzierten Ermessensklausel" soll gänzlich unangemessenen und unbilligen Ergebnissen, bei denen die uneingeschränkte Zuerkennung einer Ersatzleistung - etwa im Hinblick auf eine zunächst erdrückende Beweislage oder bei Vorliegen schwerwiegender Haftgründe - unverständlich wäre, begegnet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 169/07w
    Entscheidungstext OGH 22.10.2007 1 Ob 169/07w
    Veröff: SZ 2007/164
  • 1 Ob 257/07m
    Entscheidungstext OGH 06.05.2008 1 Ob 257/07m
    Vgl aber; Beisatz: Die Haftgründe können aber für sich genommen nicht zu einer Mäßigung der Entschädigung nach einem im Sinn des § 3 Abs 2 StEG „qualifizierten" Freispruch gemäß § 259 Z 3 StPO führen. (T1); Veröff: SZ 2008/58
  • 1 Ob 263/07v
    Entscheidungstext OGH 10.06.2008 1 Ob 263/07v
    Vgl aber; Beis wie T1
  • 1 Ob 174/10k
    Entscheidungstext OGH 15.12.2010 1 Ob 174/10k
    Vgl aber; Beis wie T1
  • 1 Ob 71/12s
    Entscheidungstext OGH 22.06.2012 1 Ob 71/12s
    Auch
  • 1 Ob 2/13w
    Entscheidungstext OGH 31.01.2013 1 Ob 2/13w
    Vgl auch; Beisatz: Ob sich bei einem konkreten Tatgeschehen letztlich ein bestimmter Vorsatz des Täters nachweisen lässt, ist in einer großen Zahl von Fällen ungewiss. Allein daraus kann aber nicht die Unangemessenheit der Gewährung von Haftentschädigung abgeleitet werden, wenn sich im Strafverfahren schließlich nur ein Verletzungsvorsatz ergibt und der bei Verhängung der Haft angenommene Tötungsvorsatz nicht festzustellen ist. (T2); Beisatz: Es ist auch nicht von Bedeutung, ob ein „schuldgravierender Handlungsunwert der Tat“ vorlag. (T3)
  • 1 Ob 32/16m
    Entscheidungstext OGH 24.05.2016 1 Ob 32/16m
    Beis wie T1
  • 1 Ob 152/16h
    Entscheidungstext OGH 27.09.2016 1 Ob 152/16h
    Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2016/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122966

Im RIS seit

21.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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