Norm
AußStrG 2005 §62 Abs2 Z2Rechtssatz
Der Rekurs gegen die Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe durch das Gericht zweiter Instanz - funktionell als Erstgericht - ist analog §62 Abs2 Z2 AußStrG jedenfalls unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122667Im RIS seit
21.11.2007Zuletzt aktualisiert am
12.12.2018