Norm
ZPO §26Rechtssatz
Im Parteiprozess können Partei und Anwalt nebeneinander handeln. Die Partei ist nicht gehindert, Sachdispositionserklärungen auch anstelle des Bevollmächtigten persönlich vorzunehmen, dies selbst ohne dessen Wissen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122824Im RIS seit
22.11.2007Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019