Norm
StGB §15 Abs3 DRechtssatz
Nicht ein absolut, sondern nur ein relativ untauglicher Betrugsversuch liegt vor, wenn der Beschuldigte einen Liegenschaftseigentümer durch Täuschung über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit zur notariellen Unterfertigung eines Kaufvertrags über die Liegenschaft veranlasst, nach der vorgesehenen Treuhandabwicklung die Intabulation des Eigentumsrechts aber erst nach Bezahlung des Kaufpreises erfolgen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122720Im RIS seit
22.11.2007Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022