Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Ertragloses Vermögen des unterhaltsberechtigten Ehepartners ist ohne Bedeutung, weil der Haushaltsführer seinen Vermögensstamm nicht anzugreifen braucht, außer die Ehegatten hatten vereinbart, einen Vermögensteil zu veräußern und den Erlös für den Unterhalt zu verwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122838Im RIS seit
06.12.2007Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017