RS OGH 2007/11/6 6R276/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2007
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Norm

ZPO §41
RAT TP2

Rechtssatz

Bei möglicher kurzer Sachverhaltsdarstellung sind Klagen aus einem Kreditvertrag selbst dann nach TP2 RAT zu entlohnen, wenn der Kläger in der Klagserzählung den Anspruch (auch) auf (vertraglichen) Schadenersatz stützen will. Da die Pflicht zur Rückzahlung des Kreditbetrages bei Verzug ein typisches Merkmal des Kreditvertrages darstellt, wird aus der klagsweisen Geltendmachung solcher typischer Nichterfüllungsansprüche aus einem in TP 2 RAT genannten Vertrag noch keine "Schadenersatzklage" im Sinne des anwaltlichen Tarifrechtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2007:RRD0000030

Dokumentnummer

JJR_20071106_LG00469_00600R00276_07S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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