Norm
StPO §364Rechtssatz
Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der einem Kanzleiangestellten (oder einem bereits geprüften Rechtsanwaltsanwärter) für einen bestimmten Tag angeordnete, bloß manipulative Vorgang der Postaufgabe eines Schriftstückes tatsächlich erfolgt. Einer weiteren Kontrolle bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122717Im RIS seit
07.12.2007Zuletzt aktualisiert am
25.05.2021