RS OGH 2007/11/7 6Ob110/07f, 2Ob1/12d

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Veröffentlicht am 07.11.2007
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Norm

KSchG §3
EWG-RL 85/577/EWG - Haustürgeschäfterichtlinie 31985L0577 Art1 Abs1
EWG-RL 85/577/EWG - Haustürgeschäfterichtlinie 31985L0577 Art3 Abs2

Rechtssatz

Die Regelung des Rücktrittsrechts in § 3 KSchG erfolgte in Umsetzung der Richtlinie 85/577/EWG (Haustürgeschäfte-RL). Art 3 Abs 2 der Haustürgeschäfte-RL nimmt zwar Verträge über Wertpapiere von ihrem Geltungsbereich aus, nicht aber Vermögensverwaltungs- oder diesen gleichzuhaltende Verträge. Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzbestimmungen sind eng auszulegen. Eine analoge Anwendung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG scheidet aus.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 110/07f
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 110/07f
  • 2 Ob 1/12d
    Entscheidungstext OGH 28.06.2012 2 Ob 1/12d
    Auch; nur: Die Regelung des Rücktrittsrechts in § 3 KSchG erfolgte in Umsetzung der Richtlinie 85/577/EWG (Haustürgeschäfte-RL). (T1); Beisatz: Die auf alle Verbrauchergeschäfte anzuwendende Regelung des Rücktrittsrechts geht nicht nur über den seinerzeitigen § 4 RatG, sondern auch über die Richtlinie 85/577/EWG („Haustürgeschäfte-RL“) hinaus. (T2)
    Veröff: SZ 2012/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123040

Im RIS seit

07.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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