Norm
ZPO §502 Abs1 HIIRechtssatz
Das Fehlen höchstgerichtlicher Judikatur, die ausdrücklich zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter gesetzlicher Bestimmungen Stellung nimmt, begründet nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122865Im RIS seit
15.12.2007Zuletzt aktualisiert am
23.10.2019