Norm
ABGB §1358Rechtssatz
Die Bejahung der Frage, ob Leistungen eines Dritten auf Grund eines Lückenschlusses eine Legalzession bewirken, führt nicht automatisch auch zur Annahme eines Quotenvorrechts des Dritten analog einem Sozialversicherungsträger. Zu beachten ist die unterschiedliche Interessenslage: Während es in der Legalzessionsfrage im Anschluss an die sich auf § 1358 ABGB, §67 VersVG stützende Lohnfortzahlungsjudikatur vor allem um die Vermeidung einer Entlastung des Schädigers geht, steht in der Quotenvorrechtsfrage das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger im Vordergrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122954Im RIS seit
15.12.2007Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011