RS OGH 2007/11/15 2Ob205/07x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2007
beobachten
merken

Norm

ABGB §1358
ASVG §332 C
VersVG §67

Rechtssatz

Die Bejahung der Frage, ob Leistungen eines Dritten auf Grund eines Lückenschlusses eine Legalzession bewirken, führt nicht automatisch auch zur Annahme eines Quotenvorrechts des Dritten analog einem Sozialversicherungsträger. Zu beachten ist die unterschiedliche Interessenslage: Während es in der Legalzessionsfrage im Anschluss an die sich auf § 1358 ABGB, §67 VersVG stützende Lohnfortzahlungsjudikatur vor allem um die Vermeidung einer Entlastung des Schädigers geht, steht in der Quotenvorrechtsfrage das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger im Vordergrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122954

Im RIS seit

15.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten