Norm
ABGB §364aRechtssatz
Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeinträchtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122861Im RIS seit
16.12.2007Zuletzt aktualisiert am
03.02.2016