Norm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litaRechtssatz
Bei einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in einem bestimmten Bereich tätig war und wegen seines fortgeschrittenen Alters am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, ist es erforderlich, ihm vor der Kündigung neben konkret geeigneten Schulungen etwa durch Mitarbeitergespräche den Ernst der Situation bewusst zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123380Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008