RS OGH 2007/11/27 10Ob60/07g, 2Ob208/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2007
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Norm

AußStrG 2005 §2 IA
AußStrG 2005 §2 IE2
AußStrG 2005 §2 II
AußStrG 2005 §117 Abs1
BGB §1896 ff

Rechtssatz

Ein Dritter (sei es auch ein naher Angehöriger der Betroffenen) hat weder nach deutschem Recht noch nach österreichischem Recht - mag er nach deutschem Recht auch ein Interesse an der Bestellung eines Betreuers beziehungsweise Sachwalters haben - im Sachwalterbestellungsverfahren beziehungsweise Betreuungsverfahren ein förmliches Antragsrecht; er ist daher am Verfahren erster Instanz nicht als Partei zu beteiligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122919

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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